Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt),
Köln

Jahresabschluss für aktive UG oder GmbH

 

Für wirtschaftlich inaktive UGs oder GmbHs müssen Jahresabschlüsse und Jahressteuererklärungen erstellt werden.


An das Finanzamt muss übermittelt werden:


  • E-Bilanz.
  • Körperschaftsteuererklärung.
  • Gewerbesteuererklärung.
  • In der Regel: Umsatzsteuererklärung.


An das Unternehmensregister muss übermittelt werden:


  • Minimum: Bilanz zur Hinterlegung.


Ungefähre Steuerberatungskosten: Individuell unterschiedlich.
Zusätzliche Offenlegungskosten: Individuell unterschiedlich.