Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt),
Köln

Jahresabschluss für inaktive UG oder GmbH

 

Auch für wirtschaftlich inaktive UGs oder GmbHs müssen Jahresabschlüsse und Jahressteuererklärungen erstellt werden.


An das Finanzamt muss übermittelt werden:


  • E-Bilanz.
  • Körperschaftsteuererklärung.
  • Gewerbesteuererklärung.
  • In der Regel: Umsatzsteuererklärung.


An das Unternehmensregister muss übermittelt werden:


  • In der Regel: Bilanz zur Hinterlegung. 


Ungefähre Steuerberatungskosten: 500,- € bis 1.000 € pro Veranlagungsjahr.

Zusätzliche Offenlegungskosten: Größenordnung 100,- € pro Veranlagungsjahr.