Jahressteuererklärungen für Arbeitnehmer mit Nebengewerbe
Arbeitnehmer mit Nebengewerbe müssen in der Regel eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Diese Einkommensteuererklärung muss zumindest enthalten:
- Hauptvordruck.
- Anlage Vorsorgeaufwand.
- Anlage N.
- Anlage G.
- Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
In bestimmten Fällen muss ferner abgegeben werden:
- Umsatzsteuererklärung.
- Gewerbesteuererklärung.
Ungefähre Steuerberatungskosten: 400,- € bis 500,- € pro Veranlagungsjahr.